Die Schüler/innen der SESB werden von Klassenstufe 1-3 im Freizeitbereich Arc-en-ciel betreut, während die Klassenstufen 4-6 die Freizeiträume im Schulhaus nutzen.

Die Horte der Regenbogen Schule betreuen zur Zeit etwa 180 Kinder. Wir verstehen unsere Horte als schulergänzend, im Sinne des Schulprogramms der Regenbogen-Schule sowie als Freizeitangebot nach dem Unterricht. Wir wollen die Kinder in ihrer Gesamtpersönlichkeit wahrnehmen und annehmen.

Unsere pädagogische Arbeit zielt darauf ab, die Kinder zu befähigen, sowohl ihren gegenwärtigen Alltag, als auch ihr zukünftiges Leben zu bewältigen.

Das bedeutet, dass wir den Kindern helfen:

  • Kontakte zu anderen Menschen aufzunehmen und zu gestalten.
  • Ihre Interessen und Neigungen herauszufinden und sich auszuprobieren.
  • Die eigenen Grenzen wahrzunehmen.
  • Konflikte verbal zu lösen!
  • Sich in ihrem “Kiez” und in ihrer näheren Umgebung selbständig zurechtzufinden.

Grundzüge der offenen Hortarbeit

Unsere Hortarbeit ist offen konzipiert, es gibt keine festen Hortgruppen und Horträume. Der Hort des Regelbereichs (OGB) befindet sich nur wenige Gehminuten entfernt, in derBornsdorfer Straße 15.
Die Kinder haben eine “Bezugserzieherin” die vorrangig als Ansprechpartnerin für die betreffenden Eltern fungiert und die das “Kinderteam” der ihr zugeordneten Kinder leitet. Jedoch sind im Hortalltag alle Erzieherinnen “zuständig” im Sinne von verantwortlich für alle Kinder und auch offen für alle Eltern.

Unsere Räume sind Funktionsräume (Bauzimmer, Bastelzimmer, Hausaufgabenzimmer, Computerraum,Lese- und Ruheraum, Kunstraum usw.), für deren Nutzung sich die Kinder eigenständig entscheiden.

An festen Wochentagen bieten wir Aktivitäten, denen sich die Kinder zuordnen können (AG’n). Die AG’n finden auch z. Teil im Schulgebäude in der Morusstr. statt. Die AG’n dienen der Weiterführung des Schulprogramms der Regenbogen-Schule. Die Arbeit im künstlerisch- ästhetischen Bereich, Sport, ökologischem Bereich und die Beschäftigung am Computer stehen hier im Vordergrund.

Zwei Dinge sind uns in der Arbeit mit den Kindern besonders wichtig:
1. Ein rücksichtsvoller, respektvoller Umgang miteinander
2. Die Entwicklung von Selbständigkeit und Selbstbewusstsein der Kinder

Was bedeutet das konkret?

1. Kinder und Erzieher begrüßen und verabschieden sich, wenn sie im Hort ankommen oder ihn verlassen.
2. Wir hören einander zu und lassen uns ausreden.
3. Wöchentlich findet das “Kinderteam” statt, eine Gesprächsrunde der Erzieherin mit den ihr zugeordneten Kindern.
Das Kinderteam soll ein demokratisches Forum sein, in dem die Kinder lernen, wie sie im Dialog miteinander ihre Wünsche und Bedürfnisse äußern und Konflikte austragen können. Das Kinderteam dient ebenfalls der inhaltlichen Planung unserer Arbeit.
4. Wir legen Wert auf den achtsamen Umgang mit Spiel – und Beschäftigungsmaterialien, denn auch mutwillige Zerstörung ist ein Zeichen von Respektlosigkeit anderen gegenüber.
5. Erziehung zur Selbständigkeit bedeutet für uns:
unsere Angebote und Aktivitäten sind bis auf das Kinderteam freiwillig; die Kinder entscheiden sich selber für oder gegen eine Teilnahme. Jedes Kind hat die Möglichkeit, in eine AG“herein zu schnuppern”, also mal zuzuschauen, ohne gleich aktiv mittun zu müssen. Dieses erleichtert den Kindern die eigenständige Entscheidung.
Haben sie sich für eine Aktivität entschieden, wird erwartet und darauf Wert gelegt, dass für einen festgelegten Zeitraum an der AG teilgenommen wird.

Im Außengelände des Hortes können sich die Kinder ohne ständige direkte Aufsicht aufhalten.

Wie kommen die Kinder in den Hort ?

Die neu eingeschulten Kinder werden von den Erzieherinnen von der Schule in den Hort begleitet.

Bei der Überquerung der Morus-, Kopf- und Bornsdorfer Straße wird der Weg in den
Hort und das richtige Verhalten im Straßenverkehr täglich unter Aufsicht geübt, so dass die älteren Kinder der Schulanfangsphase (ab Klassenstufe 3) in der Lage sind, den Weg allein zu bewältigen.

Kinder ab Klassenstufe 3 können sich nach schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern und in Absprache mit den Erziehern zeitweise aus dem Hort „austragen“, wenn sie die festgelegten Regeln beachten und einhalten, und im näheren Umkreis des Hortes Spielplätze besuchen oder bummeln gehen..

Hausaufgaben

Den Kindern steht im Hort ein Hausaufgabenzimmer zur Verfügung, in dem sich täglich außer Freitags, eine Hausaufgabenhilfe von 12:30 –14:30 Uhr um die Kinder kümmert und sie unterstützt.

Hierbei handelt es sich nicht um Nachhilfe – oder Förderunterricht.

Die Eltern besprechen mit den Erziehern, ob ihr Kind die Hausaufgaben im Hort erledigen soll.

Auf jeden Fall liegt die tägliche Kontrolle der Hausaufgaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit in der Verantwortung der Eltern.
Am Freitagnachmittag werden keine Hausaufgaben betreut, da meistens keine anfallen und wir diesen Nachmittag für andere Aktivitäten nutzen.

Im SESB-Bereich sind die Hausaufgabenstunden fest im Stundenplan verankert.

Elternarbeit

Wir wollen mit den Eltern vertrauensvoll zusammenarbeiten, was gegenseitige Informationen zwischen Eltern und Erziehern unerlässlich macht.

• Wir führen 1x jährlich eine Elternversammlung durch.
• Wir bieten den Eltern nach Terminabsprache Einzelgespräche an, wobei wir ggf. einen Dolmetscher hinzuziehen, falls es uns als notwendig erscheint.
• Bei speziellen Entwicklungs- oder Erziehungsproblemen nennen wir den Eltern gern Kontaktadressen von Beratungsstellen.
• Wir sind an einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Elternhaus, Hort und Beratungsstelle zum Wohl der Kinder interessiert.
• Medikamente verabreichen wir nur in Notfällen nach detailliertem ärztlichen Attest.
• Bei der Anmeldung müssen die Sorgeberechtigten aktuelle Telefonnummern auch Mobilnummern und ggf. schriftliche Informationen über eventuelle gravierende gesundheitliche Probleme des Kindes im Hort hinterlegen ( Allergien, Diabetes o.ä.).
• Sofern nicht auf der Karteikarte andere dauerhaft abholberechtigte Personen genannt sind, erwarten wir jeweils eine schriftliche Erlaubnis der Eltern, an wen das Kind mitgegeben werden darf.
• Abholende Personen informieren die Erzieher, dass das Kind den Hort verlässt.
• Die Eltern haben die Pflicht ihr Kind im Hort zu entschuldigen, wenn es den Hort nicht besucht.

Wenn die Kinder dem Hort entwachsen sind, in der Regel nach dem 4. Schuljahr, sollten sie in der Lage sein, ihre Freizeit eigenverantwortlich und sinnvoll zu gestalten sowie sich selbständig in der Stadt zu orientieren und zu bewegen.